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WEG-Verwaltungen zur Zufriedenheit von Anlegern und Eigentümern

WEG-Verwaltungen zu Ihrer Zufriedenheit

Im Rahmen einer WEG-Verwaltung von Wohn-, Sonder- und Teileigentumseinheiten steht bei uns im Vordergrund, dass das Objekt im vollem Umfange und zur Zufriedenheit des/der Eigentümer verwaltet wird. Bestandteile unserer WEG-Verwaltung sind die kaufmännische, die technische und die persönliche Hausverwaltung. Im folgenden können Sie sich ein genaueres Bild davon verschaffen, was dies im einzelnen beinhaltet.

 

WEG-Verwaltungen zu Ihrer Zufriedenheit

  • Jährliche Einberufung und Durchführung einer ordentlichen Eigentümer- 
    versammlung.
  • Vollzug der Versammlungsbeschlüsse. 
  • Erstellung und Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplanes für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr.
  • Moderation bei Eigentümerauseinandersetzungen und Vorschlag von Lösungskonzepten bei Konflikten.
  • Vertretung der ETG in allen sonstigen Aktiv- und Passivprozessen 
    gegenüber Dritten.
  • Hilfestellung bei allgemeinen rechtlichen Fragen im Hinblick auf das Wohnrecht und Eigentumsrecht.
  • Beratung der Eigentümer in Hinblick auf notwendige Reparaturen.


Renovierung des Hauses und Abwicklung von Reparaturen und Wartungen:

  • Entgegennahmen von Reparaturaufträgen aufgrund der Meldungen der Eigentümer.
  • Abnahme der Reparaturen vor Ort.
  • Rechnungsprüfung und Abwicklung von Reklamationen.
  • Laufende Wartungsarbeiten sicherstellen und überprüfen.
  • Ablesen der Wasserstände (einmal jährlich).
  • Abschluss aller zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben weiteren notwendigen Verträge (z.B. Wartungs- und Energieversorgungsverträge) im Rahmen des Wirtschaftsplans.
  • Kontakt zu allen Lieferanten (z.B. Wasser, Gas, Öl, Heizung, Versicherungen…) 
  • Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.


Hauspflege und Haussicherheit:

  • Kommunikation und Sicherstellung der Hausordnung und Treppenhausreinigung.
  • Begehung des Verwaltungsobjektes sowie Einleitung erforderlicher Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
  • Beratung bezüglich aller notwendigen Versicherungen.
  • Versicherungscheck für die Immobilie und Auswahl der kostengünstigsten Alternative.
  • Führung aller Gespräche und Verhandlungen mit den Versicherungen.