Hausmanagement:
- Der Abschluß und die Kündigung von Mietverträgen, komplette Organisation der Neuvermietung: Bonitätsprüfung des Mieters, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
- Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
- Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
- Die Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen. Die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen. Gleiches gilt für Kündigungsprozesse.
- Erstellung der Verwalterabrechnung des Kalenderjahres für einen transparenten Überblick des Eigentümerkontos.